Examenszeugnis und Berufsurkunde in einem:
Der 29. September 2023 war für viele Pflegeschüler:innen in Bremen ein besonderer Tag: der Abschluss ihrer Ausbildung! Doch nicht alle Schüler:innen hatten Grund zur Freude. Eine Schülerin wandte sich an mich – als Dozent und Kommunalpolitiker. Ihr Problem: Ihre Aufenthaltsgenehmigung war an die Berufsurkunde geknüpft, nicht an das Examenszeugnis. Das Problem der Schülerin zeigte eine Schwäche in der Struktur der Vergabe der Berufsurkunde auf: Nur mit einer Berufsurkunde darf man als Examinierte Pflegefachkraft arbeiten. Um diese Berufsurkunde zu bekommen, muss man u.a. ein polizeiliches Führungszeugnis der Behörde vorlegen und eine Gebühr zahlen. Bis die Urkunde ausgestellt ist, hätte die ausgebildete Pflegefachkraft nur als unausgebildeter Helfer:in eingestellt werden dürfen.
Dank der Unterstützung eines SPD-Abgeordneten, konnte dieses akute Problem durch eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zum 4. Oktober 2023 gelöst werden – und das, obwohl der 29. September ein Freitag und der 3. Oktober ein Feiertag war.
Für mich war die Hilfe im Einzelfall ein kleiner Erfolg. Noch am selben Abend forderte ich strukturelle Veränderungen. Damit begann ein unerwartet langer Prozess, den ich mit Beharrlichkeit und einer hohen Frustrations-toleranz verfolgte.
Unter anderem machte ich verschiedene Abgeordnete auf diesen Missstand aufmerksam trotzdem wurde erst Monate später eine Anfrage an die Gesundheitsbehörde gerichtet.
Die Antwort, die ich zufällig mitbekam, lautete sinngemäß: „Warum sollten wir das ändern?“. Parallel wurde das Thema auf dem Landespartei-tag diskutiert und beschlossen.
Trotz monatlicher Nachfragen bei meinen Abgeordneten kamen die Veränderungen nur im Schneckentempo voran.
Doch im April 2026 erfuhr ich zufällig, dass die Behörde mit der Umsetzung begonnen hatte.
In einer Sitzung Anfang Juli 2026 bestätigte ein Behördensprecher schließlich: Schulen dürfen künftig Examenszeugnis und Berufsurkunde gemeinsam ausstellen, besiegeln und ausgeben. Wie das genau aussehen wird, werde ich erst sehen, wenn die Sommerexamen in Bremen anstehen.
Mit der Umsetzung dieser Forderung darf jede Pflegefachkraft rechtssicher direkt nach der Ausbildung als Fachkraft angestellt werden.